Sarah Wenger hat eine sehr interessante Infografik zusammengestellt, die aufzeigt wie die Bürger aus verschiedenen Länder unter Zensur und Internetkontrolle leiden. Wer sich spezifisch über ein bestimmtes Land informieren möchte, findet weitere Informationen auf der Seite “Reporters without borders”.
Am morgigen Freitag den 20. Mai findet in H5 (Zentrales Hörsaalgebäude) die Podiumsdiskussion “Was Vorratsdaten über uns verraten” an der Universität Regensburg statt. Veranstalter des Diskussionsabends ist die Ortsgruppe Regensburg des AK Vorrat, der Deutsche Gewerkschaftsbund Region Regensburg und der Lehrstuhl für Medieninformatik der Universität Regensburg.
Herr Malte Spitz — Bundesvorstand Bündnis 90/Die Grünen, aktives Mitglied des AK Vorrat
Herr Prof. Dr. Christian Wolff — Lehrstuhlsinhaber Medieninformatik an der Universität Regensburg
Frau Sabine Sobola– Rechtsanwältin in Regensburg und u.a. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber– und Medienrecht an der Universität Passau
Und hier ein Vorgeschmack in ein Teilgebiet der Thematik:
Sechs Monate seiner Vorratsdaten hat der Grünenpolitiker Malte Spitz von der Telekom eingeklagt und ZEITONLINE zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten können Sie all seine Bewegungen dieser Zeit nachvollziehen. Die Geodaten haben wir zusätzlich mit frei im Netz verfügbaren Informationen aus dem Leben des Abgeordneten (Twitter, Blogeinträge und Webseiten) verknüpft.
Wenn man ein wenig objektiv an die Sache herangeht, kann man alle Seiten irgendwie nachvollziehen, freilich kann man sich Szenarios ausdenken in denen der leichte Zugriff auf eine Straßenansicht eines Hauses in weniger als einer halben Minute Nachteile für einen mit sich bringen kann. Ob das nun der potentielle Arbeitgeber ist, der sich interessiert in welcher Gegend der Bewerber wohnt oder ein Einbrecher der eine Wohngegend auslotet. Möglicherweise hat der eine oder andere auch Angst, dass sein Bild veröffentlicht wird, wie er biertrinkend im Planschbecken der Kinder sitzt und dabei Zigarre raucht. Verständlich Auch wenn das Gesicht verpixelt wird, ist er möglicherweise an der Glatze und am Bierbauch zu erkennen. (Die Personen, die sich angesprochen fühlen, möchte ich nicht kritisieren, an einem heißen Sommertag ist das möglicherweise eine gute Möglichkeit sich abzukühlen. Allerdings muss das ja niemand mitbekommen.) Wie wahrscheinlich das eine oder andre Szenario ist, tut dabei kaum etwas zur Sache, wir Deutschen haben bei so etwas meist eine eher negative Grundeinstellung.
Es geht doch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung (“Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” ) außer Kraft gesetzt.
Alle erhobenen Daten auf Grundlage dieses Gesetzes müssen gelöscht werden. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verstößt das Gesetz gegen Artikel 10 des Grundgesetzes.
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post– und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Aber: Generell hat das Bundesverfassungsgericht nichts gegen ein anderes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, wenn bei diesem u.a. Datensicherheit und Transparenz gewährleistet wird. Kritik an der EU Richtlinie 2006/24/EG wurde seitens des BVerfG nicht geäußert.
Das Urteil sind zwei Schritte in die richtige Richtung. Aber vom Tisch ist das Thema noch lange nicht. Man darf auf die Reaktionen der Gesetzgeber gespannt sein. Jetzt kann die FDP zeigen, ob sie der Union die Stirn bieten kann.
“Denn der beste Datenschutz ist immer noch dann gewährleistet, wenn Daten gar nicht erst erhoben werden.”
Ich freu mich euch hier auf mac-and-mobile ein kleines Gewinnspiel präsentieren zu dürfen. Es handelt sich um SYNCING.NET, ein Windowsprogramm um Outlook und Daten mit mehreren PCs synchron zu halten.
Update: Gerade habe ich die Lizenzen zugeschickt bekommen. Verlost werden 3 Pakete, davon zweimal die Home Edition mit je 3 Lizenzen und einmal die Professional mit 3 Lizenzen. (Jeder Computer, der mit synchronisiert werden soll benötigt eine Lizenz.)
Wenn ihr mitmachen wollt, schreibt einfach einen “Haben will” — Kommentar und schon seid ihr im Verlosungstopf dabei
Update: Die Gewinner werden am 07. Januar 2009 bekannt gegeben.
Und damit ihr einen besseren Eindruck, über die Leistungsfähigkeit der Software bekommt, hier ein kleiner Überblick.
Welche Webseite hat wohl den wertvollsten Werbeplatz? Ich geh mal davon aus, dass Googles Startseite weit oben dabei wäre. Normal ist die Startseite ja werbefrei, aber Google wirbt international stark für Google Chrome. Manche würden das nicht als Werbung betrachten, aber im Prinzip ist es ja nichts anderes. Auch wenn es ein Produkt ist von Google Inc. ist.
Chrome Werbung auf Startseite
Freilich nutzen viele User die Suche über eine Leiste im Browser, aber dennoch starten viele ihre Suche direkt über die Hauptseite. (für einige ist das ja sogar die Startseite)
Wär interessant zu erfahren ob dies auch eingeblendet wird, wenn man bereits mit Chrome unterwegs ist. Hat jemand eine Installation auf dem Rechner?
Weil es gerade zum Thema passt: Auf Google.com ist ein Easteregg versteckt. Bei Klick auf “I’m feeling lucky” zeigen sich die verbleibenden Sekunden im Jahr 2009. (via GoogleWatchblog)
Tolles Video, auch geeignet es den Eltern oder weniger netzaffinen Leuten zu zeigen, evtl. sollte man auf die Ironie hinweisen
Auf der Webseite des Projektes ist ein Storyboard vorhanden, dass die einzelnen Argumente mit Links belegt. Sehr gut gemacht.
Da wir gerade bei Videos sind: Bei der “Freiheit statt Angst” Demonstration am vergangenen Samstag in Berlin (12.09.) kam es zu einer üblen Aktion seitens von Polizeibeamten. Mehr darüber im Artikel auf Netzpolitik, eine Stellungnahme in Form einer Pressemeldung wurde bereits veröffentlicht.